Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz
Lediglich 12% der Arbeitnehmer in Großunternehmen würden für die Chance auf eine höhere Rendite auch ein gewisses Risiko in Kauf nehmen. Selbst bei Mitarbeiter von Finanzdienstleistern liegt dieser Wert nur bei 18 Prozent. Das Konzept der Zielrente lässt die zukünftige Höhe der Leistung offen. Und berücksichtig damit weder das berechtigte Sicherheitsbedürfnis von Arbeitnehmern, noch den Anspruch an eine gute Planbarkeit des Ruhestands. Man darf davon ausgehen, dass bei Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen die neue bAV-Welt auf noch weniger Gegenliebe stoßen wird. Ohne Bindung an einen Tarifvertrag besteht keine Möglichkeit, an dem geplanten Sozialpartnermodell und dessen propagierten Vorteilen zu partizipieren. Produkte ohne Garantien werden bei nicht-tarifgebundenen Unternehmen trotzdem verkauft.
Volles Risiko für den ArbeitnehmerIm Gegensatz zur beitragsorientierten Leistungszusage mit einer garantierten Leistung ist die reine Beitragszusage das Versprechen des Arbeitgebers, einen bestimmten Beitrag für die Versorgung des Arbeitnehmers an den Versicherungspartner weiterzuleiten. Dieser Beitrag setzt sich aus arbeitnehmerfinanzierten Bausteinen im Rahmen der Entgeltumwandlung zusammen, die von Arbeitgebern durch die Weitergabe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge ergänzt werden. Dabei gibt es jedoch keine Gewähr, dass eine bestimmte Versorgungsleistung von der zwischengeschalteten Versicherung auch erreicht wird. In welcher Höhe aus dem Beitrag eine Leistung wird, liegt nun vollständig im Risiko des Arbeitnehmers. Somit fehlt auch die wesentliche Grundlage für eine verlässliche Ruhestandsplanung.
Prognosen von Versicherungsunternehmen sind unrealistisch
Dass das Misstrauen gegen prognostizierte Leistungen der Versicherungsindustrie nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigt eine Berechnung des Bundes der Versicherten (BdV) für den Finanzausschuss des Bundestags von 2017. Laut der Berechnung kommt ein Kunde, der im Jahr 2007 einem Vertrag über 29.443 Euro mit einer anfängliche Verzinsung von 5,4 Prozent und einem Garantiezins von 2,25 Prozent abgeschlossen hat, statt auf 48.629 Euro nur auf 32.180 Euro. Zum fiktiven Rentenbeginn im Jahr 2029 erwartet ihn ein Minus von 33,83 Prozent. Derartige Diskrepanzen liegen an den utopischen Überschussprognosen und in unrealistischen Angaben über die Ablaufleistungen der Versicherer.
Gegenüber der “Bild” äußerte sich BdV-Chef Axel Kleinlein dann auch kritisch: “Die Überschussbeteiligung wird künftig kaum noch eine Rolle spielen. Für die Verbraucher zählt fast nur noch, was die Anbieter ihren Kunden garantieren. Für vernünftige Altersvorsorge sind die Lebensversicherer deshalb keine geeigneten Partner.”
Nun sollen die ohnehin marginalisierten Garantiezinsen in der neuen bAV-Welt überhaupt keine Rolle mehr spielen. Es ist zwar nachvollziehbar, dass die Finanzdienstleister unter dem Druck der Niedrigzinsphase entlastet werden sollen. Dabei aber die Wünsche der Arbeitnehmer nicht mehr zu berücksichtigen, führt in der Konsequenz nicht zu einer Stärkung der Betriebsrente. In der neuen bAV-Welt profitiert nur eine Partei: Die Finanzindustrie. Zum einen durch frische Liquidität aus dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss, zum anderen durch niedrigere Auflagen in der Anlage.